SGB V - Behandlungspflege

d.h.  medizinische Leistungen werden vom Arzt als notwendig gesehen,  dann werden diese verordnet. Ihre Krankenkasse wird  nach ihrem Befinden entscheiden ob sie die Kosten übernehmen. Wir sind für die Durchführung zuständig.

Leistungsumfang:

… Medikamentenabgabe

… Wundverbandswechsel

… Kompressionsstrümpfe an/ausziehen

... Kompressionsverbände anlegen

… i.m / s.c. Injektionen

… Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck, Blutzucker)

… PEG Versorgung

… s.c. Infusionen

... Einlauf

... Stoma-, Drainagen- und Katetherpflege

… Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit

SGB XI - Pflegeleistungen

Die Grundpflege beinhaltet alles, was ein pflege-bedürftiger Mensch braucht, um sich rundum wohl  zu fühlen in Ihren gewohnten Zu Hause.

Wir...

… unterstützen Sie im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

dazu gehören: 

… Teil-/Ganzkörperpflege; An-/Auskleiden; Hilfe bei Darm- und

     Blasenentleerung; Haut-, Haar-, Nagel-, Mund- und Zahnpflege

… helfen beim Essen und Trinken, zubereiten kleiner Mahlzeiten und

     Verabreichen von Sondenkost.

… Tranfer, lagern, Begleiten bei Aktivitäten

...  leisten fachgerechten Umgang mit Hilfsmitteln bei der

     Mobilitätseinschränkung

...  Verhinderungspflege

 

 

Hauswirtschaft

Zu den Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung erhört: 

 

... Beheizen der Wohnung

... Große hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen von Fußboden,

    Möbeln, Haushaltsgeräten, Fenstern)

... Waschen der Wäsche, Wechsel der Bettwäsche, Bügeln, Einräumen

    der Wäsche

... Einkaufen (Vorratseinkauf und Besorgungen)

... Zubereitung einer warmen oder kalten Mahlzeit beim

    Pflegebedürftigen

 

 
 

Sonderleistungen

Ganz individuell auf Sie zugeschnitten, bieten wir Ihnen noch weitere Leistungen an,

 

z.B:

… Begleitung zum Arzt

… Apothekengänge

… Begleitservice nach Absprache

… Spaziergänge

… Besuchsdienste

… u.v.m.