SGB V - Behandlungspflege
d.h. medizinische Leistungen werden vom Arzt als notwendig gesehen, dann werden diese verordnet. Ihre Krankenkasse wird nach ihrem Befinden entscheiden ob sie die Kosten übernehmen. Wir sind für die Durchführung zuständig.
Leistungsumfang:
… Medikamentenabgabe
… Wundverbandswechsel
… Kompressionsstrümpfe an/ausziehen
... Kompressionsverbände anlegen
… i.m / s.c. Injektionen
… Kontrolle der Vitalzeichen (Blutdruck, Blutzucker)
… PEG Versorgung
… s.c. Infusionen
... Einlauf
... Stoma-, Drainagen- und Katetherpflege
… Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit
SGB XI - Pflegeleistungen
Die Grundpflege beinhaltet alles, was ein pflege-bedürftiger Mensch braucht, um sich rundum wohl zu fühlen in Ihren gewohnten Zu Hause.
Wir...
… unterstützen Sie im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
dazu gehören:
… Teil-/Ganzkörperpflege; An-/Auskleiden; Hilfe bei Darm- und
Blasenentleerung; Haut-, Haar-, Nagel-, Mund- und Zahnpflege
… helfen beim Essen und Trinken, zubereiten kleiner Mahlzeiten und
Verabreichen von Sondenkost.
… Tranfer, lagern, Begleiten bei Aktivitäten
... leisten fachgerechten Umgang mit Hilfsmitteln bei der
Mobilitätseinschränkung
... Verhinderungspflege
Hauswirtschaft
Zu den Leistungen der Hauswirtschaftlichen Versorgung erhört:
... Beheizen der Wohnung
... Große hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen von Fußboden,
Möbeln, Haushaltsgeräten, Fenstern)
... Waschen der Wäsche, Wechsel der Bettwäsche, Bügeln, Einräumen
der Wäsche
... Einkaufen (Vorratseinkauf und Besorgungen)
... Zubereitung einer warmen oder kalten Mahlzeit beim
Pflegebedürftigen